Aktuelles
- Abgabefrist Steuererklärung 2020
- Corona macht's möglich: Für die Abgabe der Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt bekommen Sie mehr Zeit. Welche Abgabefrist gilt jetzt und wie vermeiden Sie ggf. Verspätungszuschläge?
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, ist der letzte
Abgabetermin der 31.10.2021. Eigentlich endet die Frist am 31. Juli. Für Steuerzahler, deren Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 31.5.2022.
- Überbrückungshilfe III
- Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021 (Frist verlängert). Seit 27. April 2021 können Sie Änderungsanträge stellen.
- Neustarthilfe Plus
- Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
- Kurzarbeit im Kampf gegen Corona
- Ziel der Bundesregierung ist es, in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abzusenken und das Leistungspaket zu erweitern. Die Neuregelungen werden voraussichtlich Anfang April 2020 in Kraft treten und als Antagonist im Kampf gegen das Coronavirus die ausfallbedingten Engpässe und die wirtschaftliche Mehrbelastung durch Entgeltfortzahlung abfedern. So sollen Unternehmen bereits ab einer Zugangsschwelle von 10 % der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten einen Antrag auf Kurzarbeit stellen können. Arbeitgeber sollen laut Beschluss des Koalitionsausschusses durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Auch Leiharbeitsbranchen profitieren von der Neuregelung: Kurzarbeitergeld soll befristet für Leiharbeiternehmer bezahlt werden, wohingegen Kurzarbeit in dieser Branche wegen des Arbeitsausfalls bislang als „übliches Risiko“
Download des aktuellen Mandantenrundschreibens
Download Grundsteuerreform Abgabefrist 2022