KOMPETENT BETREUT

Wir sind eine junge Steuerberatungsgesellschaft mit hoch qualifizierten Mitarbeitern, die Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte und allumfassende Beratung garantiert.


Gemeinsam gehen wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten an und stehen Ihnen als Ratgeber zur nachhaltigen Optimierung Ihrer persönlichen sowie betrieblichen Steuerbelastung zur Seite.


Hierbei haben wir für Sie natürlich die laufenden Steueränderungen und die aktuelle Rechtsprechung im Blick.

PERSÖNLICH BERATEN

Sie profitieren von unserem Expertenteam, welches sich engagiert und mit Freude Zeit für Ihre Anliegen und Fragen nimmt.


Der Einsatz modernster Datenverarbeitungsprogramme und Kommunikationstechnik ermöglicht uns eine individuelle Betreuung, denn nur durch einen intensiven Kontakt zum Mandanten können eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und gemeinsam Lösungen gesucht werden.

Franziska Margreiter | Steuerberaterin

Service

Steuerberatung
  • Steuerliche Beratung bei Existenzgründung, Investitionen, Betriebsaufspaltungen, Nachfolgeregelungen, Unternehmensverkäufen, Umstrukturierung von Unternehmen
  • Ertragssteuergestaltung und sonstige steuerliche Gestaltungen
  • Steuerplanung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen
Steuererklärungen
  • Erstellung der gewerblichen und privaten Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden und gegebenenfalls Führung von Rechtsbehelfsverfahren
Lohnbuchhaltung
  • Abwicklung der kompletten Lohnbuchhaltung
  • Begleitung von Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung
Finanzbuchhaltung
  • Kontierung und Erfassung der laufenden Finanzbuchhaltung in der Kanzlei und beim Mandanten
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit Summen und Saldenlisten
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, Filialergebnisrechnung
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Anlagenbuchhaltung
  • Mahnwesen, Zahlungsverkehr
Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme- Überschuss- Rechnungen, Erläuterungsberichten, Inventarverzeichnissen, Lageberichten
  • Erstellung von publizitätsfähigen Jahresabschlüssen
  • Durchführung von Plausibilitätsprüfungen und Erstellung von Plausibilitätsbescheinigungen
Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Regelmässiger Unternehmens- Check
  • Sanierungskonzepte
  • Unternehmensplanung
  • Vermögensaufstellungen

Aktuelles

Abgabefrist Steuererklärung 2020
Corona macht's möglich: Für die Abgabe der Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt bekommen Sie mehr Zeit. Welche Abgabefrist gilt jetzt und wie vermeiden Sie ggf. Verspätungszuschläge?

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, ist der letzte Abgabetermin der 31.10.2021. Eigentlich endet die Frist am 31. Juli. Für Steuerzahler, deren Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 31.5.2022.
Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021 (Frist verlängert). Seit 27. April 2021 können Sie Änderungsanträge stellen.
Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Kurzarbeit im Kampf gegen Corona
Ziel der Bundesregierung ist es, in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abzusenken und das Leistungspaket zu erweitern. Die Neuregelungen werden voraussichtlich Anfang April 2020 in Kraft treten und als Antagonist im Kampf gegen das Coronavirus die ausfallbedingten Engpässe und die wirtschaftliche Mehrbelastung durch Entgeltfortzahlung abfedern. So sollen Unternehmen bereits ab einer Zugangsschwelle von 10 % der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten einen Antrag auf Kurzarbeit stellen können. Arbeitgeber sollen laut Beschluss des Koalitionsausschusses durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Auch Leiharbeitsbranchen profitieren von der Neuregelung: Kurzarbeitergeld soll befristet für Leiharbeiternehmer bezahlt werden, wohingegen Kurzarbeit in dieser Branche wegen des Arbeitsausfalls bislang als „übliches Risiko“

Download des aktuellen Mandantenrundschreibens

Download Grundsteuerreform Abgabefrist 2022

Unser Team

  • Franziska Margreiter

    Franziska Margreiter

    Steuerberaterin

    Steuerliche Gestaltungsberatung und Interessenvertretung
    Erledigung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
    Unterstützung von Mandanten bei Betriebsprüfungen
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Existenzgründungsberatung

  • Günther Margreiter

    Günther Margreiter

    Jahresabschluss & Steuern

    Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
    Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Existenzgründungsberatung

  • Katrin Horack

    Katrin Horack

    Finanz- & Lohnbuchhaltung

    Erstellen von Bescheinigungen, wie Arbeits-, Verdienst- und Entgeltbescheinigungen
    Prüfung von Reisekostenabrechnungen
    Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen

  • Doreen

    Doreen Preußer

    Jahresabschluss & Steuern

    Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
    Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen

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für unsere Steuerkanzlei in Radebeul


- Steuerfachangestellte (m/w/d)
- Finanz- / Lohnbuchhalter (m/w/d)

Wir bieten

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  • Fexible Arbeitszeiten
  • Modernes Arbeitsumfeld
  • Homeoffice möglich
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  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Abwechslungsreiche Mandantschaft

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  • Bearbeitung von lfd. Buchhaltungen
  • Erstellung von Gewinnermittlungen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
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